Bestimmungen Handgepäck: Sie können in der Regel je Reisenden ein Handgepäckstück mit an Bord nehmen. Die genauen Maße erhalten Sie auf unserer Internetseite unter den Gepäckhinweisen oder auf den Internetseiten Ihrer Fluggesellschaft. Bitte beachten Sie, dass auf allen nationalen und internationalen Flügen die Mitnahme von Flüssigkeiten nur noch in geringen Mengen und in speziellen durchsichtigen Behältern erlaubt ist. Das Sicherheitspersonal an Flughäfen ist verpflichtet Ihr Handgepäck darauf zu untersuchen und eventuell unzulässige Packungen zu entsorgen.
Aufgegebenes Gepäck: Bitte beachten Sie, dass bei Flugreisen i. d. R. eine Gewichtsobergrenze für aufgegebenes Gepäck von 20 kg je Person gilt. Ein einzelnes Gepäckstück darf das Gewicht von 32 Kilo nicht überschreiten. Einige Fluggesellschaften verlangen eine zusätzliche Gebühr pro aufgegebenem Gepäckstück. Die Kosten hierfür erfahren Sie direkt bei der jeweiligen Fluggesellschaft.
Sonder- und Übergepäck: Bitte beachten Sie, dass bei Flugreisen i. d. R. eine Gewichtsobergrenze für aufgegebenes Gepäck von 20 kg je Person gilt. Etwaiges Übergepäck sollten Sie direkt der Fluggesellschaft melden. Die Fluggesellschaft berechnet Ihnen für das Übergepäck zusätzliche Gebühren. Sollten Sie Sondergepäck, wie z.B. ein Fahrrad, Tauchausrüstung, Golf Equipment oder ein Surfbrett mitführen wollen, so müssen Sie dies ebenfalls rechtzeitig bei der Fluggesellschaft anmelden und transportgerecht verpacken. Eventuell anfallende Gebühren werden direkt an die Fluggesellschaft geleistet, von der Sie auch nähere Informationen erhalten.